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   BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78   

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BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78 (https://dejure.org/1979,12800)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78 (https://dejure.org/1979,12800)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1979 - BReg. 1 Z 119/78 (https://dejure.org/1979,12800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der notwendigen Ermittlungen durch das Beschwerdegericht; Einhaltung der Formvoraussetzungen bei Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 56
  • BayObLGZ 1979, 232
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.06.1970 - III ZB 4/70

    Drei-Zeugen-Testament

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Dies entspricht einhelliger Meinung (BGHZ 54, 89/97/101; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 206 f. m. Nachw.; BayObLG DNotZ 1974, 49/51 f.; KG JFG 21, 38/43; Staudinger BGB 10./11.Aufl. § 2250 RdNr. 13 und § 2249 RdNrn. 28, 29, 32; Palandt § 2250 BGB Anm. 3 und § 2249 BGB Anm. 6, 7; Soergel/Siebert § 2249 RdNr. 13; BGB-RGRK 12. Aufl, § 2250 RdNr. 8; Erman BGB 6. Aufl. § 2249 RdNr. 2; vgl. auch BayObLGZ 1965, 341/345 f. = Rpfleger 1966, 50).

    Zwar sind bei einem Dreizeugentestament - anders als bei einem notariellen Testament ( § 2232 BGB ) oder bei einem Nottestament vor dem Bürgermeister ( § 2249 BGB ) - die Zeugen nicht von einer Urkundsperson hinzugezogenen (Überwachungszeugen), sondern stellen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar; sie treten an die Stelle der Urkundsperson und übernehmen - im bewußten Zusammenwirken - deren Beurkundungsfunktion (BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH NJW 1972, 202; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 206/207; Soergel/Siebert RdNrn. 7, 10, BGB - RGRK RdNr. 9, Erman RdNr. 2; Palandt Anm. 4 a, je zu § 2250; v. Lübtow Erbrecht I S. 229; Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag § 2250 RdNrn. 12 und 14).

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Sollten die Aufzeichnungen nicht mehr vorhanden sein, so wäre ihr Inhalt zu ermitteln und festzustellen (vgl. dazu BGH NJW 1951, 559 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 12/50] und BayObLGZ 1977, 59/62 mit Nachw.).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Sollten die Aufzeichnungen nicht mehr vorhanden sein, so wäre ihr Inhalt zu ermitteln und festzustellen (vgl. dazu BGH NJW 1951, 559 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 12/50] und BayObLGZ 1977, 59/62 mit Nachw.).
  • BayObLG, 15.10.1976 - BReg. 1 Z 88/76
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Da die Niederschrift aber zur Errichtung des Dreizeugentestaments notwendig ist ( § 2250 Abs. 3 Satz 1 BGB ) und ein Testament nur zu Lebzeiten des Erblassers errichtet werden kann, muß die Niederschrift - also die unterschrieben schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten und dem Erblasser in Gegenwart der Zeugen aus der Aufzeichnung vorgelesenen und von ihm genehmigten letzten Willens - im Zeitpunkt des Todes bereits vorhanden sein (OLG Hamm JMBl. NRW 1962, 212 m.Nachw.; OLG Köln JMBl. NRW 1974, 221 m.Nachw.; Staudinger § 2250 BGB RdNr. 13 und § 2249 RdNr. 32; Soergel/Siebert § 2249 BGB RdNrn. 12 und 18, § 2250 BGB RdNrn. 13 und 14; BGB -RGRK § 2250 BGB RdNr. 8; Palandt § 2249 BGB Anm. 6 a.E. und § 2250 Anm. 4 c; vgl. auch BayObLGZ 1976, 275/277 ff.).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Die Ermittlungen sind aber so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienlichess die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 53, 54, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1974, 61/65 m.Nachw.) - ohne Rechtsfehler bejaht; sie ergibt sich aus §§ 19, 20 Abs. 1, § 20 Abs. 2 FGG, § 2353 BGB .
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51

    Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Denn selbst wenn das Protokoll auch insoweit eine öffentliche Urkunde wäre - wogegen erhebliche Bedenken bestehen, weil § 415 ZPO voraussetzt, daß die Urkunde von einer öffentlichen Behörde "innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse ... in der vorgeschriebenen Form" aufgenommen worden ist, die Aufnahme einer Niederschrift nach § 2250 Abs. 3 Satz 1 BGB aber nicht zu den Amtsbefugnissen eines Ermittlungsrichters zählen dürfte (vgl. BGHZ 6, 304/307 ff.) und überdies die für richterliche Untersuchungshandlungen vorgeschriebene Form der Protokollierung ( §§ 168, 168 a Abs. 3 StPO ) hinsichtlich der Niederschrift über die erklärte Erbeinsetzung nicht aus der Urkunde selbst ersichtlich ist (Zöller ZPO 12. Aufl. § 415 Anm. I 1) -, hätte von weiteren Ermittlungen nicht abgesehen werden dürfen.
  • BGH, 19.06.1959 - V ZB 19/58

    Beschwerderecht bei Erbscheinseinziehung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Damit sind die Beteiligten zu 2) und 3) ungeachtet der Tatsache, daß sie nicht Erstbeschwerdeführer waren, zur weiteren Beschwerde berechtigt, denn die weitere Beschwerde steht in einem solchen Fall auch dem Beteiligten zu, der von seinem Recht zur Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 5, 46/52; BayObLGZ 1965, 140/141; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 10, Jansen RdNr. 8, je zu § 27 FGG; vgl. auch BGHZ 30, 220/224 und BayObLGZ 1963, 58/64).
  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 79/51

    Zwangsunterbringung Geisteskranker

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Damit sind die Beteiligten zu 2) und 3) ungeachtet der Tatsache, daß sie nicht Erstbeschwerdeführer waren, zur weiteren Beschwerde berechtigt, denn die weitere Beschwerde steht in einem solchen Fall auch dem Beteiligten zu, der von seinem Recht zur Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 5, 46/52; BayObLGZ 1965, 140/141; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 10, Jansen RdNr. 8, je zu § 27 FGG; vgl. auch BGHZ 30, 220/224 und BayObLGZ 1963, 58/64).
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78
    Die Ermittlungen sind aber so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienlichess die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 53, 54, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).
  • BayObLG, 03.11.1964 - BReg. 1a Z 223/64

    Scheidung; Vergleich; Regelung; Verkehren; Kind; Persönlich; Vollstreckbarkeit

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    cc) Ein gültiges Nottestament nach § 2250 Abs. 2 BGB liegt allerdings immer nur dann vor, wenn die schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten letzten Willens bis zum Todes des Erblassers wenigstens von einem Beteiligten unterschrieben ist (vgl. BayObLGZ 1979, 232, 240).

    Die Unterschriften hingegen gehören - abgesehen von einer Unterschrift, die aus den in ihrer Anwesenheit vorgelesenen und genehmigten Aufzeichnungen begrifflich eine Niederschrift macht - nicht mehr zum Errichtungsakt selbst, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so dass ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zählt (BayObLGZ 1979, 232, 241).

  • BayObLG, 01.06.1995 - 1Z BR 162/94

    Auslegung eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Einsetzung als

    Hat nur einer der Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärungen des Erblassers zuverlässig wiedergibt (vgl. BGHZ 115, 169/173; BayObLGZ 1979, 232/240 f.).

    Ob es genügt, wenn nur der Erblasser selbst, aber keiner der Zeugen unterschrieben hat (so KG NJW 1966, 1661/1662), hat der Senat bisher nicht entschieden (vgl. BayObLGZ 1990, 294/298 und 1979, 232/242).

    Selbst wenn das Schriftstück vom 9.6.1993 den Anforderungen an eine Niederschrift im Sinn von § 2250 Abs. 3 BGB genügte (vgl. hierzu BayObLGZ 1979, 232/240; OLG Köln NJW-RR 1994, 777), wäre die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 gemäß § 2250 Abs. 3 S. 2 BGB , § 7 Nr. 3, § 27 BeurkG unwirksam.

    Denn bei einem Dreizeugentestament im Sinn des § 2250 BGB stellen die drei Zeugen - in ihrer Gesamtheit - selbst die Urkundsperson dar und übernehmen im bewußten Zusammenwirken deren Beurkundungsfunktion; sie tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, daß der vom Erblasser erklärte letzte Wille fehlerfrei aufgefaßt und zutreffend schriftlich niedergelegt wird (vgl. BGHZ 54, 89/93 ff. und BGH FamRZ 1971, 162/163; BayObLGZ 1979, 232/241 m.w.N.).

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Vielmehr genügt es, wenn die Beschwerde von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist (BayObLG MDR 1980, 56; Keidel/Kuntze/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 29 Rn. 14).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Haben nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, dann ist dieser Mangel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß das Testament die Erklärung des Erblassers zuverlässig wiedergibt (BayObLGZ 1979, 232, 240ff. m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 230/69 - NJW 1972, 202 = LM BGB § 2250 Nr. 3).
  • BayObLG, 08.12.1995 - 1Z BR 80/95

    Bürgermeistertestament

    Der Senat hat für das Drei-Zeugen-Testament in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung entschieden, daß diese Niederschrift, d.h. die unterschriebene schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten und dem Erblasser in Gegenwart der Zeugen aus der Aufzeichnung vorgelesenen und von ihm genehmigten letzten Willens, im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits vorhanden sein muß (BayObLGZ 1979, 232, 240 m.w.N.; ebenso BGHZ 54, 89, 97).

    Denn darin liegt die wesentliche Bedeutung der Niederschrift bei einer Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung (KG JFG 21, 38, 41 und NJW 1966, 1661, 1662; Staudinger/Firsching § 2249 Rn. 34; vgl. auch BGHZ 37, 79, 89 und für das Drei-Zeugen-Testament BayObLGZ 1979, 232, 240).

  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97

    Erbrecht und fürstliches Hausgesetz

    Das Gericht darf seine Ermittlungen abschließen, wen n von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/5'7; BayObLGZ 1979, 232/237, 1983, 153/161, BayObLG FamRZ 1996, 1109/1110, ständige Rspr.).
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Die Ermittlungen sind daher so weit auszudehnen, bis der entscheidungserhebliche Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1979, 232/237; Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 53, 54, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).

    Die Beschwerdekammer wird die anzustellenden Ermittlungen nach Art und Umfang an den für § 12 FGG geltenden Grundsätzen (vgl. hierzu: BayObLGZ 1979, 232/237) auszurichten und hierbei die besonderen für Sorgerechtsverfahren geltenden Vorschriften der §§ 50 a und 50 b FGG zu beachten.

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt der Richter nach pflichtgemäßen Ermessen nach Lage des Einzelfalls, ohne an Beweisanträge gebunden zu sein (BayObLGZ 1979, 232/237).
  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

    Ihre Unterschriften hingegen gehören nicht mehr zum Errichtungsakt, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so daß selbst ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern i. S. von § 2249 Abs. 6 BGB zählen würde (BayObLGZ 1979, 232, 241 f. ..).«.
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen nach Lage des Einzelfalls, ohne an Beweisanträge gebunden zu sein (BayObLGZ 1997, 213/216; 1979, 232/237).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

  • BayObLG, 13.03.1980 - BReg. 1 Z 86/79

    Kind; Mutter; Amtspfleger; Unterhaltsansprüche; Zukünftig; Aufgelaufen;

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 181/04

    Beweiserhebungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86

    Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Nottestaments auf der

  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95

    Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

  • BayObLG, 04.06.1985 - BReg. 1 Z 40/85

    Beschwerdeberechtigung des Kreisjugendamts im Zusammenhang mit der

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